
Bei Verdacht auf eine Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörung kann eine logopädische Behandlung ärztlich verordnet werden. Die Behandlung erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie. Eine Verordnung kann unter anderem durch Kinderärzte, HNO-Ärzte, Hausärzte, Neurologen sowie Zahnärzte und Kieferorthopäden ausgestellt werden. Darüber hinaus ist eine Behandlung auf Privatrezept möglich. Gesetzliche Heilmittelverordnungen haben eine Gültigkeit von 28 Tagen.

Kosten und Kostenübernahme
Die logopädische Therapie ist eine Kassenleistung. Die Kosten werden bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren vollständig von der Krankenkasse übernommen. Bei Erwachsenen bzw. nach Vollendung des 18. Lebensjahres entsteht eine Zuzahlungsgebühr, welche 10% je Heilmittelverordnung beträgt. Hinzu kommt außerdem eine Rezeptgebühr von 10€.
Es gibt die Möglichkeit, sich individuell von diesen Gebühren befreien zu lassen. Für nähere Informationen zu dem Thema „Befreiungsantrag“ setzen Sie sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung. Gerne stehen wir Ihnen auch hier unterstützend zur Seite.
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